Satzung
für den Arbeitskreises vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. Recklinghausen
§ 1 [Name und Zweck]
Der Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. mit Sitz in Recklinghausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Heimatforschung, die Förderung des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes, die Pflege des Brauchtums sowie die Förderung der Mundarten im Vest und im Kreis Recklinghausen.
Der Satzungszweck wird in enger Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Heimatbund verwirklicht durch Veranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch und durch die Vermittlung von Anregungen, die der heimatpflegerischen Zielsetzung dienen.
§ 2 [Mitgliedschaft]
Dem Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. sollen möglichst alle im Kreis Recklinghausen, im ehemaligen Vest Recklinghausen und in der Herrlichkeit Lembeck bestehenden Heimatvereine, Heimatschutzvereine und sonstigen Vereine mit heimatpflegerischer Zielsetzung sowie möglichst alle Städte des Vestes und des Kreises Recklinghausen und der Kreis Recklinghausen selbst als Mitglieder angehören.
§ 3 [Gemeinnützigkeit]
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßíg hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 [Organisation]
Der Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. sieht eine wesentliche Aufgabe darin, möglichst in jeder Stadt des Kreises Recklinghausen und des ehemaligen Vestes Recklinghausen einen Heimatverein zu bilden. Wo das zunächst nicht möglich ist, soll wenigstens ein Ortsheimatpfleger gewonnen werden, der sich den anfallenden heimatpflegerischen Aufgaben widmet.
§ 5 [Organe]
Organe des Arbeitskreises vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 6 [Zusammensetzung des Vorstandes]
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem jeweiligen Stadtarchivar in Recklinghausen und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Sie vertreten den Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine gemeinschaftlich.
§ 7 [Mitgliederversammlung]
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt wenigstens in jedem dritten Jahr zusammen. Sie wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren und beschließt über seine Entlastung. In der Mitgliederversammlung haben die Vereine gemäß § 2 dieser Satzung für je 20 beitragszahlende Mitglieder ebenfalls je eine Stimme. Die Städte und der Kreis Recklinghausen haben als Mitglieder ebenfalls je eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung findet auch dann statt, wenn das Interesse des Arbeitskreises vestischer Geschichts- und Heimatvereine sie erfordern. Die Mitgliederversammlungen sind stets beschlußfähig. Zur Gültigkeit der Beschlüsse genügt immer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch wenn das Gesetz eine andere Mehrheit vorschreibt.
§ 8 [Geschäftliche Regularien]
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Über jede Mitgliederversammlung ist eine vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Niederschrift zu verfassen.
Der Vorstand beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder im Sinne von § 2 dieser Satzung. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der nächsten Mitgliederversammlung möglich. Die Mitgliedschaft endet durch jederzeit mögliche schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 9 [Vestische Zeitschrift]
Der Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. ist Herausgeber der Vestischen Zeitschrift. Die Vereine sind gehalten, sich für den Verkauf bei ihren Vereinsmitgliedern einzusetzen.
§ 10 [Vestischer Kalender]
Der in der Eigeninitiative eines Privatverlages erscheinende Vestische Kalender soll nach Kräften gefördert werden.
§ 11 [Allgemeines]
Im Falle der Aufösung oder Aufhebung des Arbeitskreises vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. oder des Wegfalls seines bisherigen Zwecks darf dessen Vermögen nicht verteilt werden. Es ist auf den Kreis Recklinghausen zu übertragen, der es dem Zweck der Heimatpflege zur Verfügung zu stellen und es somit ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung ist am 4. Mai 2001 in Recklinghausen beschlossen worden.
Anlage:
Vorschlag zur Satzungsänderung
§ 1 [Name und Zweck]
Der Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine e.V. mit Sitz in Recklinghausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Heimatforschung, die Förderung des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes, die Pflege des Brauchtums sowie die Förderung der Mundarten im Vest und im Kreis Recklinghausen.
Der Satzungszweck wird in enger Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Heimatbund verwirklicht durch Veranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch und durch die Vermittlung von Anregungen, die der heimatpflegerischen Zielsetzung dienen.
[...]
§ 6 [Zusammensetzung des Vorstandes]
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem jeweiligen Stadtarchivar in Recklinghausen und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Sie vertreten den Arbeitskreis vestischer Geschichts- und Heimatvereine gemeinschaftlich.